Bereits 106.127 Wohnungen wurden mit Dämmstoffshop gedämmt.

Subventionen für die Hausisolation 2021

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Verbessern Sie den energetischen Zustand Ihres Hauses

Um den energetischen Zustand eines in die Jahre gekommenes Hause zu verbessern, empfiehlt sich eine neue Wärmedämmung, die nicht nur die Wärme im Haus hält und den Wohnkomfort erhöht, sondern auch die Heizkosten senkt. Egal ob Dachdämmung, Fassadendämmung, Dachbodendämmung oder Kellerdeckendämmung - die anfallenden Sanierungskosten können die Hausbesitzer mit einer Förderung reduzieren. Einen Überblick über verschiedene Subventionsoptionen und weitere Informationen finden Sie im Folgenden.

Förderungsmöglichkeiten für Gebäudedämmung

Bei der Förderung haben Eigentümer und Eigentümerinnen die Wahl aus zwei verschiedenen

Optionen:

  • Einen Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit welchem die Dämmung als einzelne Sanierungsmaßnahme gefördert wird, oder
  • Ein Förderkredit mit Tilgungszuschuss von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Über das KfW-Programm “Energieeffizient Sanieren” sind viele Maßnahmen zur Wärmedämmung förderfähig. Dabei unterstützt die Bank die Sanierung von Wohnimmobilien, deren Bauantrag vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde.

Die Bundesregierung gewährt über die KfW zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für eine Wärmedämmung. Voraussetzung ist die Einhaltung hoher KfW-Vorgaben, die in der Regel weit über die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) hinausgehen.

Für die folgenden Dämmmaßnahmen stellt die BAFA Zuschussmöglichkeiten bereit:

  • Förderung der Dachdämmung (Steil- und Flachdach)
  • Förderung für eine Dämmung der obersten Geschossdecke (Dachboden)

Die Dachdämmung ist eine sinnvolle Möglichkeit, um die Heizkosten in Ihrem Eigenheim zu senken. Es gibt sowohl die Möglichkeit der Aufsparrendämmung von außen, als auch die Möglichkeit der Zwischensparrendämmung.

Bei der Umsetzung werden entweder Dämmplatten verlegt oder Dämmflocken in bestimmte Bereiche eingelassen.

  • Förderung der Fassadendämmung

Bei der Fassadendämmung werden entweder Dämmplatten an die Außenwand geklebt oder ein loser Dämmstoff in die Fassade eingeblasen. Beides minimiert den Wärmeverlust des Gebäudes deutlich und kann deshalb auch mit einer Förderung bezuschusst werden.

  • Förderung der Kellerdämmung

Ein Keller kann innen wie auch außen und an der Decke sowie am Boden gedämmt werden. Bei Bestandsbauten lohnt es sich meist nur, die Kellerdecke dämmen zu lassen. Wird ein Haus neu errichtet, dann lohnt sich eine Kellerdämmung aber auch im Außenbereich.

Die folgende Tabelle informiert über die aktuellen Konditionen der KfW-Förderung für die Wärmedämmung. Die Höhe des Zuschusses ist dabei abhängig vom Effizienz-Standard.


ProgrammMaßnahmenBeschreibungFörderung
BAFA BEG EM (Zuschuss)Fassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmu ng, KellerdämmungZuschuss für
Einzelmaßnahmen in Höhe von 20 % der Kosten

ggf. + 5 % ISFP-Bonus
20 % der förderfähigen Kosten von maximal 60.000 € (= max. 12.000 €);
mit ISFP-Bonus Förderung bis 15.000 € möglich 
KfW-Programm 151 EffizienzhausWärmedämmungLaufzeit bis zu 30 Jahren120.000 Euro Kredit pro Wohneinheit
+ 25 bis 40 Prozent Tilgungszuschuss
(Abhängig vom erreichten KfW-Effizienzhaus-Standar d; maximal 48.000 Euro)
KfW-Programm 152 EinzelmaßnahmenWärmedämmungLaufzeit bis zu 30 Jahren50.000 Euro Kredit pro
Wohneinheit
+ 20 Prozent Tilgungszuschuss (maximal 10.000 Euro) 

* Alle Angaben sind ohne Gewähr


Die Förderung aus dem KfW-Programm 151 und 152 ist für jeden zugänglich, der Wohnraum sanieren möchte. Voraussetzung ist jedoch die Einhaltung der hohen technischen Anforderungen.

BAFA-Förderung für Ihre Dämmung (Zuschuss)

Seit Beginn des Jahres 2021 bekommen Sie keine Dämmförderung über den KfW-430-Zuschuss mehr, sondern von dem Förderinstitut BAFA. Förderungen in Form von Zuschüssen für Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung gibt es seither nur noch vom BAFA. So fördert das BAFA energieeffiziente Techniken sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien für Heizungen.

Die Vorteile einer Förderung für die Wärmedämmung

Eine Förderung reduziert die Investitionskosten für die Wärmedämmung

  • KfW bietet zinsgünstige Kredite mit attraktiven Tilgungszuschüssen und einen einmaligen Zuschuss
  • Die Bank gewährt Ihnen das erste Jahr nach der Auszahlung der Darlehenssumme als tilgungsfreie Zeit (Zinsfestschreibung 10 Jahre, Gesamtlaufzeit 20 Jahre)
  • Viele Förderungsmaßnahmen lassen sich sowohl im Rahmen einer Komplettsanierung als auch für Einzelmaßnahmen nutzen
  • Eine qualitätssichernde Baubegleitung wird zusätzlich gefördert

Steuerbonus als Alternative

Wer selbst im eigenen Wohnhaus lebt, kann die Sanierungskosten auch steuerlich geltend machen. Bei einer Förderrate von 20 Prozent ist es dabei möglich, Ausgaben von bis zu 40.000 Euro über drei Jahre von der Einkommensteuer abzuziehen. Während hierbei die gleichen Voraussetzungen wie bei den Programmen der KfW gelten, lässt sich der Steuerbonus nachträglich nutzen. Dazu geben Sanierer die anrechenbaren Ausgaben nach Abschluss der Sanierung in der Einkommensteuererklärung an.

Energieberatung (BAFA) und Baubegleitung (KfW)

Vor Beginn sollte ein Experte Ihre Immobilie genau besichtigen und prüfen, an welchen Stellen Wärmelecks vorhanden sind. Die Unterstützung durch einen Energieberater ist oftmals für die Beantragung von Fördermitteln erforderlich. Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt die Bundesregierung eine Energieberatung vor Ort. Im Rahmen dieser finanziellen Unterstützung werden bis zu 80% der Kosten übernommen. Vom BAFA gibt es maximal 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Seit dem 1. Dezember 2017 kann im Rahmen der Vor-Ort-Förderung des BAFA auch ein individueller Sanierungsplan durch einen Energieberater erstellt werden.

Wichtige, zu beachtende Tipps

  • Informieren Sie sich rechtzeitig
  • Die Fördermittel müssen immer vor Beginn der Sanierung beantragt werden
  • Beachten Sie die technischen Mindestanforderungen die gelten
  • Die Einbringung eines Sachverständigen/Energieberaters ist Pflicht
  • Wenn Sie als Eigentümer ein selbst-genutztes Wohnhaus energetisch sanieren, dann können Sie ab 2020 Steuern sparen - verteilt über drei Jahre dürfen Sie 20% der Investitionskosten von der Steuer absetzen (höchstens 40.000€)
  • Die Kosten für eine notwendige Energieberatung können Sie zu 50% steuerlich geltend machen

Antragstellung für die Förderung Ihrer Dämmung

Bei der Erstellung eines Förderungsbeitrages müssen Sie einige Bedingungen beachten. Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle muss beispielsweise ein Energie-Effizienz-Experte in die Beratung mit eingebunden werden.

BAFA- Förderung: Bevor ein Zuschuss nach BAFA-BEG EM beantragt werden kann, muss ein Energieberater eine sogenannte technische Projektbeschreibung (TPB) angefertigt haben. Erst mit der daraus resultierenden TBP-Identifikationsnummer kann der Antrag gestellt werden. Dafür wiederum haben Sie die Wahl: Sie können den Antrag selbst online stellen oder auch diesen Schritt dem Energieberater überlassen.

KfW-Förderkredite: Im Vorfeld benötigen Sie einen Energieberater für eine spezielle „Bestätigung zum Antrag“, in dem der Experte bestimmte Kennzahlen rund um die geplante Sanierung festhält. Dieses Dokument wird dann an Ihren Finanzierungspartner übermittelt - z.B. Ihre Hausbank -, welcher den Antrag letztlich einreicht. Nach Fertigstellung der Arbeiten muss der Energieberater eine „Bestätigung nach Durchführung“ ausstellen, damit der Tilgungszuschuss an Sie ausgezahlt werden kann.

De Isolatieshop B.V.
02.04.2021